Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf für Geschäftsverkehr mit Unternehmen. Stand: September 2026. Vor der geschäftlichen Verwendung ist eine Prüfung anhand der konkreten Leistungen und Verträge erforderlich.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Stahlkern GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Stahlkern GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Verträge mit Verbrauchern werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen geschlossen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Leistungsumfang, Ausführungsfristen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. Leistungsumfang

Die Stahlkern GmbH erbringt Bau-, Sanierungs-, Rückbau-, Koordinations- und damit verbundene Dienstleistungen entsprechend der individuellen Leistungsbeschreibung. Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in der jeweils maßgeblichen Fassung zur Verfügung gestellt wurde. Erforderliche Nebenleistungen oder Änderungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Zugänge und Informationen bereit. Er weist auf bekannte Gefahren, Schadstoffe, Leitungen und besondere Standortbedingungen hin. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben können angemessen zusätzlich berechnet werden.

5. Termine und Behinderungen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, nicht vorhersehbaren Lieferengpässen, Arbeitskampf, Witterungseinflüssen oder sonstigen Umständen, die die Stahlkern GmbH nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber wird über erkennbare Verzögerungen informiert.

6. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen verlangt werden. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

7. Abnahme

Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Leistungsteile vereinbart werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.

8. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Stahlkern GmbH ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ansprüche entfallen, soweit ein Mangel auf nicht freigegebenen Eingriffen Dritter, ungeeigneten Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers oder einer zweckwidrigen Nutzung beruht.

9. Haftung

Die Stahlkern GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10. Unterlagen und Nutzungsrechte

Pläne, Konzepte, Berechnungen, Dokumentationen und sonstige Unterlagen dürfen nur für das vertraglich vereinbarte Projekt verwendet werden. Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung bedürfen der Zustimmung, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.

11. Kündigung

Für Kündigung und Abrechnung gelten die gesetzlichen Regelungen sowie ergänzende Vereinbarungen im Einzelvertrag. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Stahlkern GmbH. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.